Konzept für die „Berufsbezogene Schulsozialarbeit – JADE“

(Jugendliche an die Hand nehmen und begleiten)

Stand 08.06.2006

 

Auftragsgrundlage

SGB VIII Kinder- und Jugendhilfe

§ 13 [Jugendsozialarbeit]

(1) Jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, sollen im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, die ihre schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern.

Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung zwischen der Kultusministerkonferenz und der Bundesagentur für Arbeit (Punkt 2.4) vom 15.10.2004.

SGB II Grundsicherung für Arbeitsuchende

§ 3 Leistungsgrundsätze

(2) Erwerbsfähige Hilfebedürftige, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind unverzüglich nach Antragstellung auf Leistungen nach diesem Buch in eine Arbeit, eine Ausbildung oder eine Arbeitsgelegenheit zu vermitteln. Können Hilfebedürftige ohne Berufsabschluss nicht in eine Ausbildung vermittelt werden, soll die Agentur für Arbeit darauf hinwirken, dass die vermittelte Arbeit oder Arbeitsgelegenheit auch zur Verbesserung ihrer beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten beiträgt.

in Verbindung mit SGB II

§ 16 Leistungen zur Eingliederung

Ziele des Projektes

Aufgrund der derzeit schwierigen Situation am Ausbildungsmarkt ist eine engere Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe, Schule, Berufsberatung und Wirtschaft beim Übergang von der Schule in den Beruf besonders wichtig. Um Brüche zu vermeiden, müssen vor allem jene Jugendliche frühzeitig begleitet werden, deren Übergang voraussichtlich gefährdet ist. Jugendliche die den Übergang nicht ohne besondere Unterstützung schaffen, müssen auch nach dem Verlassen der Schule begleitet und unterstützt werden, um ein möglichst passgenaues Anschlussangebot wahrnehmen zu können, dass einen Einstieg in das Ausbildungs- oder Erwerbsleben sichert.

Darüber hinaus soll mit den verschiedenen Akteuren (Schule, Berufsberatung, ARGE und Jugendhilfe) ein bestimmter, standardisierter und qualifizierter Ablauf der Berufsorientierung verbindlich für alle Hauptschulen für die 7. bis 9. Klassen erarbeitet werden.

Jugendliche sollten mit Unterstützung der „Berufsbezogenen Schulsozialarbeit“ in die Lage versetzt werden:

- Ihre persönlichen Möglichkeiten realistisch einschätzen zu lernen

- Ihren persönlichen Ist-Stand (Wissens- und Leistungsstand) zu erkennen

- Entscheidungs- und Planungsstrategien entwickeln zu können

- Einflussfaktoren auf den Bewerbungserfolg kennen und einschätzen lernen

Eigeninitiative für weitere Aktivitäten entwickeln können

Durch Auswertung der erhobenen Daten kann auf frühzeitigere und passgenauere Maßnahmenplanung erfolgen.

Zielgruppe(n)

Schülerinnen und Schüler der Münchner Hauptschulen, die auf ein erhöhtes Maß an Unterstützung angewiesen sind, um soziale Benachteiligungen und individuelle Beeinträchtigungen zu überwinden. Die persönlichen und sozialen Schwierigkeiten liegen insbesondere in den Bereichen:

- mangelnde Sprachkenntnisse

- wenig ausgeprägte soziale Kompetenzen

- Lern- und Leistungsschwierigkeiten

- Motivationshemmnisse

- individuelle bzw. psychosoziale und familiäre Probleme (u.a. Schulverweigerung, Schulangst, erhöhte Aggressionsbereitschaft, Suchtprobleme)

- mangelnde Unterstützung durch das Elternhaus Methoden undArbeitsformen

Einrichtung bzw. Benennung eines verbindlichen Verantwortlichen (Berufsbezogene Schulsozialarbeit) aus der Jugendhilfe für jede Hauptschule.

Regelmäßiger Kontakt (1x wöchentlich) der „Berufsbezogenen Schulsozialarbeit“ zu den Abgangsklassen der Hauptschulen.

Erfassung aller Abgangsschülerinnen und – schüler, mit der jeweiligen Anschlussperspektive.

Individuelle lösungsorientierte Beratung, d.h. gemeinsam mit dem jungen Menschen wird nach einer Bestandsaufnahme die aktuelle Situation bewertet, kurz-, mittel-, und längerfristige Ziele erarbeitet und deren konkrete nächste Handlungsschritte festgelegt.

Unterstützung bei der Durchführung des Agentur Fähigkeitentests.

Kontaktaufnahme und Absprache möglicher Anschlussmaßnahmen mit der Berufsberatung und der/dem Verantwortlichen der ARGE.

Spezifische Aufgaben

1) Einzelfallbezogene Arbeit

Erkennen des jeweiligen Risikopotenzials von SGB-II-Kunden (in Zusammenarbeit mit Lehrern und Berufsberater)

Organisation der Überleitung zu Regelangeboten (z.B. Berufsberatung, Schulberatung, Schulpsychologe, BSA, andere Institutionen) im Rahmen von Einzelberatungen/begleitung.

Hinzuziehung des Pap/FM des zuständigen SBH bei Fallkonstellationen, in denen Regelangebote für SGB-II Kunden nicht ausreichen bzw. In denen diese nicht genutzt werden.

Kontaktherstellung, bei Bedarf Begleitung und nachgehende Beratung (im Herbst) von Jugendlichen zur Berufsberatung und der/dem Verantwortlichen der ARGE um eine Anschlussmaßnahme zu sichern;

2) Datenaufbereitung

anschlussorientierte Datenaufbereitung über den Verbleib der Schüler/innen aus Abschlussklassen bzw. der Schüler/innen, die im letzten Schulbesuchsjahr stehen (zu Schuljahresende, im September, Oktober, November; z.B. wurde BVJ angetreten?)

Die Datenbasis soll im Fall von notwendiger Einzelfallbegleitung individualisiert vorhanden sein, sowie aggregiert zur Planung des Maßnahmebedarfs vorhanden sein (z.B. wie viel Prozent der Abgangsklasse hat einen Ausbildungsvertrag, wie viele sind für ein BVJ angemeldet)

Konkrete Inhalte der individuellen Beratung und Zuständigkeit

Mit der Schülerin bzw. dem Schüler:

Situationsanalyse und Perspektivenentwicklung

Berufsfindung (z.B. Herausfinden von Interessen und Fähigkeiten unter Berücksichtigung der individuellen/schulischen Voraussetzung)

Bewerbungsstrategien entwickeln (z.B. Internetrecherche und Auswahl von geeigneten Ausbildungsstellen, Bewerbungsunterlagen erstellen, Bewerbungstraining, Telefontraining, , )

Hilfen beim Umgang mit Behörden (Ausfüllen von Formularen, Begleitung, Terminvereinbarung- und ‚überwachung‘)

Unterstützung und Vermittlung zu anderen Fachdiensten

Krisenintervention bei akuten Notsituationen

Kontaktvorbereitung für Gespräche mit der Agentur bzw. ARGE

Überprüfen und Empfehlen von geeigneten berufsvorbereitenden bzw. weiteren Anschlussmaßnahmen.

Beratungsumfang

Das Angebot der Berufsbezogenen Schulsozialarbeit soll an allen 44 Münchener Hauptschulen umgesetzt werden. An Hauptschulen mit Schulsozialarbeit (SSA) übernehmen MitarbeiterInnen der SSA die Funktion von „ÜbergangsberaterInnen“.

In Hauptschulen ohne SSA wird sichergestellt, dass mindestens an einem Werktag pro Woche ( ca. 6-8 Stunden) eine AnsprechpartnerIn für die Übergangsberatung zur Verfügung steht („ berufsbezogene SSA“). Zunächst soll Übergangsberatung für alle Abschlussklassen zur Verfügung stehen. In einer weiteren Ausbaustufe soll die Arbeit auch auf die Vorabgangsklassen ausgedehnt werden (Begleitung des Berufswahl- und Bewerbungsprozesses)

Projektlaufzeit 01.Juni 2006 bis Dezember 2007

 

Fachliche Steuerung und Koordination

Sozialreferat / Stadtjugendamt Produktteam Jugendsozialarbeit

Schul- und Kultusreferat, Fachabteilung 1

Datenaufbereitung Schul- und Kultusreferat, Fachabteilung 1